Häufig gestellte Fragen

Wie werde ich Mieter bei der Bernburger Wohnungsgesellschaft mbH?
  • Über uns
  • Informieren über aktuelle Wohnungsangebote (Website, Zeitung, Schaukasten)
  • Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung
  • Ausfüllen einer Wohnungsbewerbung
  • Besichtigung einer Wohnung
  • Zahlen der Kaution bei Zusage » nach Kautionseingang Unterschrift Mietvertrag
Wird bei Vertragsabschluss eine Kaution fällig?
  • ja, in Höhe von drei Monatskaltmieten
Wo kann ich eine Reparatur bzw. Notfall melden?
  • persönlich oder telefonisch bei unserer Reparaturannahme (Tel.: 03471 32 79 0)
  • persönlich oder telefonisch bei dem zuständigen Hausverwalter
Wie kündige ich meinen Mietvertrag und wie lang sind die Kündigungsfristen?
  • schriftlich, inklusive der Unterschriften aller Mietvertragsparteien
  • Kündigungsfrist: spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats
Akzeptiert die BWG einen selbstgestellten Nachmieter?
  • mit Zustimmung des Vermieters, nach persönlicher Vorstellung und ausfüllen einer Wohnungsbewerbung wird selbstgestellter Nachmieter akzeptiert
Was sind Bagatellschäden bzw. Schönheitsreparaturen?
  • Bagatellschäden
    • kleine Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz –und Kocheinrichtungen, den Fenster – und Türverschlüssen, sowie den Vorschlussvorrichtungen von Fensterläden
    • Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden sind Wohnungsunternehmen zu erstatten( Kosten dürfen im Einzelfall 50,00 € und jährlich 8% der Jahresgrundmiete nicht übersteigen
    • Befreiung von Kostentragung bei selbstständiger Schadensbeseitigung
  • Schönheitsreparaturen
    • Renovierungsarbeiten wie malern und streichen der Wände
Darf ich selber bauliche Veränderungen vornehmen?
  • nein, hierfür ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich
Auf welcher Grundlage werden die Betriebskosten dem Mieter in Rechnung gestellt?
  • § 556 und 556a des BGB
  • Betriebskostenverordnung (siehe BGBl. I S. 2346)
  • Heizkostenverordnung (siehe BGBl. I S. 3250)
  • bestehender Mietvertrag (inkl. aller schriftlichen Ergänzungen)
Welche Betriebskostenarten können im Einzelfall für Ihre Wohnung Berücksichtigung finden?
  • Grundsteuern (festgesetzt von der Stadt Bernburg (Saale))
  • Kosten der Trinkwasserversorgung (inkl. ggf. gesetzlich vorgeschriebener Legionellenanalysen), der Abwasserentsorgung
  • öffentliche Regenwasserpauschale
  • Kosten für die Heizung (Fernwärme, Erdgas, Erdöl) bzw. ggf. erforderliche die Erwärmung des Warmwassers inkl. der entstehenden Kosten für die verbrauchsabhängige Erfassung und Abrechnung
  • Kosten der Wartung von Gasgeräten, Heizungsanlagen etc.
  • Kosten des Betriebes von Aufzügen
  • Kosten der öffentlichen Straßenreinigung
  • Kosten der Fußwegreinigung, des Winterdienstes lt. Stadtsatzung
  • Kosten der Grünanlagenpflege (Rasen, Hecken, Sträucher etc.)
  • Kosten der Treppenhausreinigung
  • Kosten der Sperrmüllentsorgung
Welche Fristen gilt es zu beachten?
  • das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr
  • das Abrechnungsjahr ist das Folgejahr, d.h. nach dem Vorliegen aller Rechnungen erfolgt die Erstellung der Betriebskostenabrechnung in den folgenden 12 Monaten. In aller Regel liegen diese dem Mieter in den Monaten April bis September vor, dies gilt auch für im Wirtschaftsjahr bereits ausgezogene Mieter.
Wie sollte der Mieter mit der Abrechnung umgehen?
  • die Abrechnung sollte unverzüglich sachlich geprüft werden
  • bei Unklarheiten sollte umgehend der zuständige Hausverwalter kontaktiert werden
  • Ein Widerspruch sollte immer schriftlich erfolgen, wobei dieser konkret zu begründen ist. Dies setzt immer eine vorherige Belegeinsicht beim Vermieter voraus!
Wann erfolgt die Ablesung der Heizkostenverteiler bzw. Wasserzähler?
  • Diese Termine sind vom Mieter im eigenen Interesse für eine korrekte Abrechnung auch wahrzunehmen, Schätzungen sind in aller Regel zu seinem Nachteil!
Was ist eine Havarie und wie verhalte ich mich richtig?

Ein Havariefall ist eine plötzlich eintreffende Störung, die entweder eine unmittelbare Gefahr für den Menschen darstellt oder das Gebäude bzw. die Wohnungseinrichtung der Mieter beschädigt. Zur Abwendung dieser Gefahren wurde durch die Bernburger Wohnstättengesellschaft mbH ein Bereitschaftsdienst eingerichtet, der beispielsweise in Anspruch genommen werden kann, wenn folgende Störungen eintreffen:

  • Elektrik:
    • Hausanschluss defekt
    • gesamte Wohnung ohne Spannung (vorausgesetzt die Sicherungen sind nicht defekt)
    • spannungsführende Teile (an Wand, Heizung, Wanne, Wasser- oder Gasleitungen)
    • Abzweigdosen, Lichtschalter, Steckdosen schmoren (starke Geruchsbelästigung, Rauchentwicklung)
  • Gas/Wasser:
    • Rohrbruch (Hauptabsteller in der Wohnung lässt sich nicht schließen)
    • Gasgeruch in der Wohnung (vorausgesetzt alle Gasgeräte sind geschlossen)
    • Gasgeruch im allgemeinen Bereich (Keller, Treppe)
  • Verstopfung:
    • Hauptgrundleitung oder senkrechte Abwasserleitung (nicht zutreffend bei Verstopfungen in der Wohnung z.B. an Wanne, Waschtisch oder WC)
  • fernwärmetechnische Anlage und zentrales Heizungssystem im Haus:
    • Rohrsystem oder Heizkörper stark undicht
    • Heizkörper geplatzt
    • Ausfall der gesamten Wärmeanlage (nicht bei Ausfall einzelner Heizkörper)

Tritt ein Schaden durch Havarie ein, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet und ist angehalten, Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten, das heißt in den bekannten Öffnungszeiten der Bernburger Wohnstättengesellschaft mbH informieren Sie uns unter 03471 32 79 0.

Bei Not- und Havariefällen, außerhalb unserer Geschäftszeiten, wird Ihnen unter folgender Rufnummer geholfen: 03471 32 16 16.

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 Nehmen Sie Kontakt mit uns auf . Wir helfen Ihnen sehr gern weiter!

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Liebknechtstraße 30

06406 Bernburg (Saale)

Telefon: +49 3471 32790
Telefax: +49 3471 3279100

E-Mail: info@bwg-bernburg.de